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In jedem Alter wichtig: Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung & Co.

In jedem Alter wichtig: Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung & Co.

Ein gelungener Abend in drei Etappen trotz eines sehr schwierigen und persönlichen Themas: Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung & Co. Nach einem informativen Einführungsreferat von Susanne Vincenz-Stauffacher bestand die Gelegenheit, Fragen zu stellen und zu diskutieren. Beim anschliessenden Apéro im Foyer des Feuerwehrdepots wurden die Themen in persönlichen Gesprächen vertieft. Zu diesem spannenden Anlass eingeladen hatte die FDP Gaiserwald.

Vorsorge-Informationsanlass mit Susanne Vincenz-Stauffacher

Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung & Co. sind heute für jede und jeden von grosser Bedeutung. Die notwendigen Dokumente können, mit Ausnahme des Erbvertrags, selbst oder durch eine Fachperson erstellt werden. Vorsicht ist aber betreffend Formvorschriften und die Auswahl der adressierten Personen geboten. In jedem Fall muss den speziellen Verhältnissen bezüglich Partnerschaft / Ehe, Kinder etc. sorgfältig Rechnung getragen werden. Knapp 90 Personen nutzten die Gelegenheit, sich am Informationsanlass der FDP Gaiserwald von Susanne Vincenz-Stauffacher über diese Fragestellungen informieren zu lassen. Vincenz-Stauffacher brachte dabei als Ombudsfrau Alter und Behinderung sowie als selbstständige Rechtsanwältin und Notarin viel praktische Erfahrung ein, wie man seinen Willen im Hinblick auf den Eintritt der Urteilsunfähigkeit oder im Hinblick auf den Tod verbindlich festhalten und damit insbesondere auch die Angehörigen mit klaren Vorgaben entlasten kann.

Verschiedene Instrumente vorgestellt

Die dazu zur Verfügung stehenden Instrumente Vollmacht, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung Testament und Erbvertrag wurden von Susanne Vincenz-Stauffacher in die verschiedenen Lebensphasen eingeordnet und bezüglich ihrer Wirkung, der möglichen Inhalte und Formvorschriften vorgestellt. Auch legte sie dar, wie die einzelnen Instrumente sinnvoll kombiniert werden können. In der Fragerunde konnte Vincenz-Stauffacher sodann sehr nützliche Hinweise für etliche spezielle Fragestellungen geben.

Rolle der KESB

Ebenfalls heiss diskutiert wurde die Rolle der KESB, der seit 2013 anstelle der Vormundschaftsbehörde eingesetzten Kindes- und Erwachsenenschutz-Behörde. Gemäss der Erfahrung von Susanne Vincenz-Stauffacher basiert der Entscheid, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen, oft darauf, dass eine Einflussnahme der KESB verhindert werden soll. Die Referentin wies darauf hin, dass der KESB aber auch bei Vorliegen eines Vorsorgeauftrags weiterhin eine Funktion zukomme, indem sie zu überprüfen habe, ob dieser gültig errichtet wurde und ob die Voraussetzungen für seine Anwendung eingetreten sind. Grundsätzlich nahm Vincenz-Stauffacher einen positiven Standpunkt zur KESB ein, wohlwissend, dass in einzelnen Ausnahmefällen deren Arbeitsweise auf Widerstand stosse. «In diesen sehr sensiblen und persönlichen Bereichen wird es rasch sehr emotional. Gleichzeitig handelt es sich um relativ ‹junge› Behörden.» Falls sich jemand nicht korrekt oder fair behandelt fühle, gebe es beispielsweise mit der «KESCHA» eine entsprechende Beratungsstelle für Betroffene.

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